“Innerhalb der Grenzen des Schönen und der Harmonie”
Von Marcel Mayer, Stadtarchivar
Das Gebiet des Unteren Brühls nördlich der Rorschacher Strasse war bis gegen Ende des 18. Jahrhunderts weitgehend unüberbaut. Zur Zeit der Trennung von Stadt und Kloster im 15. Jahrhundert handelte es sich um eine offene Grünfläche, die der Abtei gehörte. Seit deren Erlaubnis durften die Bürger zeitweise ihre Leinwand dort bleichen. Später diente das nunmehr städtische Gebiet teils als Bleichfeld, teils auch als Naherholungsgebiet und als militärisches Exerziergelände. Ab 1791 begann mit der Errichtung einer Häuserzeile an der Rorschacher Strasse (Nr. 1-23) die Überbauung des Unteren Brühls nach strengen Bauvorschriften.
Von Anfang an bestand die Absicht, dieses Gelände nahe der Altstadt planmässig zu überbauen und keinen architektonischen Wildwuchs zuzulassen. Deshalb stellte der Bürgerrat am 29. Oktober 1874 das “Reglement für Stassenanlage und Überbauung der neu projektierten Quartiere auf dem Untern Brühl” auf, das noch am gleichen Tag von der Stadtregierung, dem Gemeinrat, genehmigt wurde.
Das Reglement sah vor, die erwähnten bestehenden Strassen durch zwei weitere Längsachsen (Notker- und Scheffelstrasse) sowie zwei Querachsen (Ekkehard- und Hadwigstrasse) zu ergänzen. Dabei sollten die Längsachsen eine Fahrbahnbreite von 24 Fuss und auf beiden Seiten acht Fuss breite Trottoirs aufweisen. Das Reglement rechnete noch mit den alten Längenmassen; wenige Monate nach dessen Erstellung verlangte indes das Bundesgesetz über Mass und Gewicht vom 4. Juli 1875 die obligatorische Einführung des metrischen Systems. Nach dem neuen in der Schweiz gültigen Mass warem die Museums-, Notker- und Scheffelstrasse demnach auf 7,2 Meter Breite geplant, die Trottoirs auf 2,4 Meter. Zudem setzte das Reglement den Abstand zwischen der Museum- und der Notkerstrasse auf 270 Fuss oder 81 Meter fest, und das Gleiche galt fürdie Abstände zwischen den drei Querstrassen. Dadurch entstanden als Baufläche Quadrate, während dies im Bereich der schräg verlaufenden Scheffelstrasse nicht möglich war. Diese führte bis “zu dem Durchgang unter dem Eisenbahndamm”. Die Bahn fuhr damals noch oberirdisch, die Schienen befanden sich ungefähr auf der Linie der heutigen Sonnenstrasse und begrenzten den neuen Bauplatz gegen Norden.
Unter der Museum- und der Scheffelstrasse waren gemäss dem Reglement von 1874 in rund drei Metern Tiefe zwei Hauptkanäle in Form von Zementröhren zu verlegen, um durch diese und durch mehrere Seitenkanäle die Abwässer des neuen Quartiers in die Steinach und den Irabach abzuleiten. Hingegen nennt das Reglement keine Anschlüsse für die Versorgung der Haushalte mit Trinkwasser. Leitungen für die Wasserzufuhr wurden in St.Gallen erst üblich, als ab 1895 filtriertes Bodenseewasser in die Stadt heraufgepumpt wurde und damit Wasser im Überfluss zur Verfügung stand.
Die Kosten für den Strassen- und den Kanalbau übernahm die Ortsbürgergemeinde als Eigentümerin des Bodens, während der spätere Unterhalt dieser Anlagen in die Zuständigkeit der politischen Gemeinde fiel. Diese Aufteilung zeigt, dass die Ortsbürgergemeinde über erhebliche finanzielle Ressourcen verfügte, mit denen sie auch grosse Leistungen im kulturellen Bereich vollbrachte, wie etwa den Bau des Museums (heute Natur- und Kunstmuseum, gebaut 1873-1877) in unmittelbarer Nachbarschaft zum neu geplanten Quartier.
Das Reglement für die Anlage dieses Quartiers enthält aber nicht nur Bestimmungen zur Einteilung des ausgedehnten Bauplatzes, sondern auch zur Gestaltung der geplanten Gebäude. So sollte beispielsweise die Baulinie nur an der Museum- und der Blumenaustrasse direkt dem Trottoirrand entlang verlaufen, während sie an den übrigen Strassen um 5,4 Meter zurück zu versetzen war: Auf diese Weise enstanden vor den Häusern Vorgärten. Des Weiteren war vorgesehen, die Fassade der zwischen den Eckhäusern stehenden Gebäude um einen guten halben Meter zurück zu verlegen, damit die Fassaden auf die gleiche Weise gestaffelt waren, wie das beim benachbarten Museum der Fall war.
Um eine gewisse bauliche Einheitlichkeit zu erreichen, bestimmte das Reglement weiter, dass die Hauptgebäude ausschliesslich massiv in Stein oder Backstein zu erstellen seien und dass an der Fassade ausser bei den Dachgesimsen sowie den Fensterläden und -rahmen keinerlei Holzteile sichtbar sein dürften. Diese Regelung zeugt vom Willen, dem neuen Quartier auch durch die Wahl der benutzten Baumaterialien ein betont städtisches Gepräge zu verleihen. Die Riegelbauweise war lediglich bei den Bauten in den Innenhöfen erlaubt.
” Die Höhe der Bauten, die Anzahl und Höhe der einzelnen Stockwerke wird freigegeben, doch darf dadurch eine gewisse Symmetrie unter den Häusern jeder einzelnen Gruppe nicht ausgeschlossen sein und es sollen die Fassaden innerhalb der Grenzen des Schönen und der Harmonie gegenüber den übrigen Bauten des Quartiers gehalten werden.” Das Reglement stellte somit keine klar definierten Richtlinien hinsichtlich der Gebäudehöhe und der Fassadengestaltung auf. Es beschränkte sich auf den Appell an ästhetische Grundsätze, die als allgemein akzeptiert vorausgesetzt wurden und es – wie das Ergebnis zeigt – tatsächlich auch waren.
Aufgrund dieses Reglements, das im übrigen auch noch weitere Einzelheiten etwa in Bezug auf die Balkone, die Hofbauten oder die Garteneinfriedung vorschrieb, wurde ein grosser Teil der gesamten Überbauung, namentlich an der Blumenau- und Museumstrasse, teils auch an der Notkerstrasse, zwischen 1877 und 1887 erstellt. Im nordöstlichen Teil des Blauplatzes kamen bis ins frühe 20. Jahrhundert weitere Bauten dazu, z.B. die Schulhäuser Bürgli (1892) und Hadwig (1907), die “Vadiana” mit Stadtbibliothek (heute Kantonsbibliothek) und Stadtarchiv (1907) sowie die Handelshochschule (heute Kantonsschule am Brühl, 1911). Nach 1874 erlassene Bauvorschriften hatten die Möglichkeit eröffnet, diese oft grossen Gebäude nach dem neuen Geschmack des Jugendstils zu gestalten. Allerdings wurde nicht die gesamte Planung von 1874 verwirklicht: Der Ausbruch des Ersten Weltkriegs im Jahre 1914 verhinderte die Überbauung des nördlichen Teils des ehemals projektierten Quartiers. Entgegen den ursprünglichen Plänen breitet sich dort bis heute der Spelteriniplatz aus.